15. KfW-Umweltprogramm (Nr. 240, 241)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt-, natur- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften („Circular Economy“), zur Verbesserung des Klimaschutzes oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Insbesondere werden auch solche Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden und dabei insbesondere auch solche, die auf naturbasierte Lösungen setzen und zu einer grünen Infrastruktur beitragen. Die Förderung aus dem KfW-Umweltprogramm unterstützt Maßnahmen, die über geltende Unions- oder nationale umweltschutzrechtliche Anforderungen hinausgehen und dadurch den Umweltschutz verbessern. Ferner werden Maßnahmen unterstützt, die der frühzeitigen Anpassung an bereits angenommene, aber noch nicht geltende EU-
Regelungen dienen. Soweit für die zur Förderung beantragte Maßnahme keine umweltschutzrechtlichen Anforderungen und Grenzwerte bestehen, werden Maßnahmen unterstützt, die zu einer Verbesserung des Umweltschutzes führen.

Maßnahmen des „Natürlichen Klimaschutzes“ fördert das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) durch attraktive Tilgungszuschüsse aus Mitteln zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz” (ANK). Hiermit werden der Erhalt und die Wiederherstellung naturnaher Ökosysteme, die Entsiegelung und Renaturierung von Böden, die naturnahe Begrünung von Gebäuden sowie ein natürliches dezentrales Niederschlagsmanagement auf gewerblich genutzten Flächen privater Unternehmen unterstützt. Die Maßnahmen sollen positive Effekte für den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt erzielen und die Resilienz von Ökosystemen und Unternehmen gegenüber den negativen Auswirkungen des Klimawandels stärken. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, spätestens bis 2045 treibhausgasneutral zu sein und eine umwelt- und ressourcenschonende zirkuläre Wirtschaft zu etablieren. Bei der Wahl und Ausgestaltung von Maßnahmen sollte daher darauf geachtet werden, geförderte Maßnahmen möglichst energie- und ressourceneffizient sowie kreislauforientiert zu gestalten, negative Umwelt- und Klimaauswirkungen möglichst weitgehend zu vermeiden und aus dem Klimawandel resultierende Risiken zu berücksichtigen.

Kleine Unternehmen im Sinne der Definition für kleine und mittlere Unternehmen der Europäischen Kommission
können dabei in einem Förderfenster für kleine Unternehmen besonders günstige Konditionen erhalten

Ihren Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner und nicht direkt bei der KfW.

Listung der Antragsberechtigten

Antragsberechtigt sind
für Vorhaben in Deutschland:

  • Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen
    Tätigkeit handeln
    • mit Unternehmenssitz in Deutschland
    • mit Unternehmenssitz im Ausland

für Vorhaben innerhalb der Europäischen Union (EU):

  • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union
  • Joint Ventures in der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher
    Beteiligung von mindestens 25%

Gefördert werden

  • (für 240) Unternehmen jeder Größe.
  • (für 241) kleine Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Förderhöhe, Förderquote

Kredithöhe und Auszahlung

  • für Vorhaben jeder Größe: Kreditbetrag bis maximal 25 Mio. Euro, kein Mindestbetrag
  • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % des Kredit­betrags werden aus­gezahlt
  • abrufbar wahl­weise in einer Summe oder in Teil­beträgen
  • Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeitstage nach Zusage

Art der Förderung

Darlehen