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Förderberatung

01. Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein

Ab dem 1. April 2025 können Unternehmen, Start-ups sowie öffentliche Einrichtungen finanzielle Zuschüsse beantragen, um KI-Projekte umzusetzen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken, innovative Technologien voranzutreiben und nachhaltige Wertschöpfung zu fördern. Für Unternehmen in Schleswig-Holstein bietet die Richtlinie attraktive Möglichkeiten, um den Einsatz von KI in Geschäftsprozessen und Produkten zu realisieren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von Fördermitteln profitieren, die bis zu 50 % der Projektkosten abdecken. Start-ups erhalten sogar bis zu 75 % Förderung. Dies macht die Richtlinie nicht nur finanziell interessant, sondern auch strategisch wertvoll für Unternehmen, die ihre Marktposition durch innovative Technologien ausbauen möchten.

02. Förderrichtlinie zur betrieblichen Innovation (BIF-Richtlinie) Modul I und II

Gefördert werden in Modul II Vorhaben der experimentellen Entwicklung. Hierzu zählen Entwicklungstätigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen (inklusive Konzeption, Planung und Dokumentation etc. neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen), oder für die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich, oder für kommerziell nutzbare Prototypen und Pilotprojekte, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.

03. Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) - Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus

Ziel des Programms ist, die Gründungs- und Transferaktivitäten von Start-ups zu fördern. Mit dem Seed-Bonus werden Vorhaben in einem Start-up gefördert, die den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle durch eigenes Personal unterstützen. Hier werden vorrangig Personalkosten gefördert. Der SeedInvest-Bonus hingegen fördert Vorhaben, die durch Investitionen den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups bewirken. Hier wird insbesondere die Anschaffung von Geräten und Ausrüstung gefördert.

04. Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Mit diesem Förderprogramm sollen Digitalisierungsaktivitäten angeregt werden und somit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.

05. Innovations-Bonus für Auftragsforschung von KMU Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben (EIK-Richtlinie)

Mit der Förderung sollen die Innovationsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Transfer gestärkt werden.

06. FIT Verbundvorhaben

Diese Förderung kann nur von einem Verbund beantragt werden.

07. Steuergutschrift durch Forschungszulage

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) werden privatwirtschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch eine Steuergutschrift im folgenden Wirtschaftsjahr gefördert. Mit der steuerlichen Forschungszulage, sollen Unternehmen mehr Anreize erhalten, in ihre Innovationskraft zu investieren.

08. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe bei FuE-Projekten in mehreren Projektformen, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung.

09. Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem Bereich Software-intensive Systeme (SWS).
Ihr Vorhaben ist auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt oder Daten-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Wirtschaft ausgerichtet.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe sind Projektskizzen bei dem vom BMBF beauftragten DLR Projektträger einzureichen.

10. KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem innovativen Technologiefeld „Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“.

11. Förderrichtlinie mFUND - „kleine Forschungsprojekte/ Vorstudien/ Machbarkeitsstudien/ Konzeptstudien“

Es gibt zwei Förderlinien: In der Förderlinie 1 können grundsätzlich Projekte mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten und mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Seit Oktober 2021 werden hierzu Förderaufrufe veröffentlicht. In der Förderlinie 2 können Projekte mit einer Laufzeit bis zu 36 Monaten gefördert werden. Die Förderung ist auf maximal 3 Millionen Euro begrenzt. Bewerbungen sind auf der Grundlage von Förderaufrufen möglich.

12. Entwicklung digitaler Technologien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie bei Ihrem vorwettbewerblichen Verbundprojekt. Insbesondere Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren, werden gefördert.

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