05. Innovations-Bonus für Auftragsforschung von KMU Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben (EIK-Richtlinie)

Kurzbeschreibung des Förderinhalts

Mit der Förderung sollen die Innovationsaktivitäten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch Transfer gestärkt werden.

Welche Projekte können gefördert werden?

Es werden Vorhaben mit innovationsunterstützenden Dienstleistungen und Innovationsberatungsdiensten gefördert, die zum Zwecke der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen für das antragstellende KMU von Dritten über einen Auftrag erbracht werden.

Wünschenswert ist, dass auch die Auftragnehmer aus Schleswig-Holstein kommen; dies ist jedoch keine Voraussetzung für eine Förderung.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind,
  • Konstruktionsleistungen,
  • Prototypenbau,
  • Design,
  • Produkttests zur Qualitätssicherung oder zur Umweltverträglichkeit,
  • Werkstoffstudien,
  • FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken,
  • Service Engineering,
  • Zertifizierungen, um angestoßene Innovationsprojekte zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sowie
  • Zurverfügungstellung von Forschungsinfrastruktur und Laboratorien, Datenbanken, Bibliotheken sowie Tests und Messungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Nicht gefördert werden:

  • die einfache Bereitstellung von Büroflächen sowie
  • Rechts-, Finanzierungs-, Steuer- oder Wirtschaftsberatungen.
  • Die geförderte Maßnahme soll möglichst innerhalb von zwölf Kalendermonaten abgeschlossen sein.

Listung der Antragsberechtigten

Wer kann Förderung beantragen?

Diese Förderung kann von Gewerbebetrieben mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden, welche die Kriterien als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen:

  • mit weniger als 250 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.


Kleine Unternehmen sind Unternehmen:

  • mit weniger als 50 Arbeitsplätzen und
  • einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
  • Die Gesellschafterstruktur, Unternehmensbeteiligungen, -partnerschaften und -verflechtungen können den KMU-Status beeinflussen. Weitere Informationen und anschauliche Erklärungen finden Sie im Benutzerleitfaden zur Definition von KMU. 

Das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort zu verwerten.

Förderhöhe, Förderquote

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Auftraggeber und Auftragnehmer müssen voneinander unabhängig sein.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 140.000 Euro betragen.
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen zwölf Kalendermonaten abgeschlossen sein.
  • Pro Unternehmen können insgesamt maximal drei Vorhaben im Förderprogramm EIK – einschließlich Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus – bezuschusst werden. Eine zeitliche Überlappung mehrerer Förderungen ist ausgeschlossen.
  • Das Vorhaben entspricht den Auswahlkriterien hinsichtlich Innovationgrad und ökonomischer Bedeutung und liefert einen Beitrag zu den Querschnittszielen Nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter.
  • Das Projekt trägt zum Ziel der Landesregierung bei, 50 Prozent der EFRE-Mittel für klimaschutz- und energiewenderelevante Vorhaben einzusetzen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Das Vorhaben ist in Schleswig-Holstein durchzuführen und einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse dort zu verwerten.


Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.

Gefördert werden innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste, die vom KMU als Auftrag an:

  • privatwirtschaftliche Unternehmen oder
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung vergeben werden. 
  • Zu Letzteren zählen beispielsweise Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen oder deren Gesellschaften oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wiedie Helmholtz-Gemeinschaft, Institute oder Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft oder der Max-Planck-Gesellschaft sowie Technologietransfer-Einrichtungen, Acceleratoren oder Inkubatoren, Kompetenz- oder Technikzentren.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro und dürfen höchstens 140.000 Euro betragen.

Nicht gefördert werden:

  • Dienstleistungen, die von Betriebsangehörigen oder Familienmitgliedern durchgeführt werden, oder
  • FuE-Aufträge, wenn es eine - gegebenenfalls auch nur geringfügige - Beteilung der FuE-Einrichtung am Unternehmen oder eine Beteiligung des Unternehmens an der FuE-Einrichtung gibt (durch Gesellschafter bzw. Gesellschafterinnen, Geschäftsführung oder Beschäftigte).
  • Skonti und Rabatte, auch wenn sie nicht vom Auftraggeber genutzt werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe dieser Förderung beträgt:

  • bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Dienstleistungsaufträge an privatrechtliche Unternehmen,
    höchstens 56.000 Euro.

  • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Dienstleistungsaufträge an Einrichtungen für Forschungs- und Wissensverbreitung, wie beispielsweise Hochschulen,
  • höchstens 98.000 €, wobei
  • der Gesamtbetrag der Förderungen für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen gemäß Art. 28 der AGVO innerhalb von drei Jahren den dort genannten Schwellenwert (zurzeit 220.000 Euro) nicht übersteigen darf.

Art der Förderung

Zuschuss