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Förderberatung

01. Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein

Ab dem 1. April 2025 können Unternehmen, Start-ups sowie öffentliche Einrichtungen finanzielle Zuschüsse beantragen, um KI-Projekte umzusetzen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken, innovative Technologien voranzutreiben und nachhaltige Wertschöpfung zu fördern. Für Unternehmen in Schleswig-Holstein bietet die Richtlinie attraktive Möglichkeiten, um den Einsatz von KI in Geschäftsprozessen und Produkten zu realisieren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von Fördermitteln profitieren, die bis zu 50 % der Projektkosten abdecken. Start-ups erhalten sogar bis zu 75 % Förderung. Dies macht die Richtlinie nicht nur finanziell interessant, sondern auch strategisch wertvoll für Unternehmen, die ihre Marktposition durch innovative Technologien ausbauen möchten.

02. Förderrichtlinie zur betrieblichen Innovation (BIF-Richtlinie) Modul I und II

Gefördert werden in Modul II Vorhaben der experimentellen Entwicklung. Hierzu zählen Entwicklungstätigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen (inklusive Konzeption, Planung und Dokumentation etc. neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen), oder für die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich, oder für kommerziell nutzbare Prototypen und Pilotprojekte, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.

03. Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) - Seed-Bonus und SeedInvest-Bonus

Ziel des Programms ist, die Gründungs- und Transferaktivitäten von Start-ups zu fördern. Mit dem Seed-Bonus werden Vorhaben in einem Start-up gefördert, die den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle durch eigenes Personal unterstützen. Hier werden vorrangig Personalkosten gefördert. Der SeedInvest-Bonus hingegen fördert Vorhaben, die durch Investitionen den Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle in Start-ups bewirken. Hier wird insbesondere die Anschaffung von Geräten und Ausrüstung gefördert.

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